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Wichtige Infos: Nutzungsbedingungen/Downloads

Nutzungsbedingungen

  1. Das Klettern und der Aufenthalt im Boulderbereich des b34 ist nur mit einem regulär gezahlten Eintritt gestattet. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen Preislisten.
  2. Die Benutzung der Anlage b34 in Beilngries erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten hat.
  3. In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht übereinander geklettert werden. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch die Benutzer, nicht restlos verhindert werden können. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern ist, abgesehen vom Spotten, verboten. Jeder muss sich den Verletzungsrisiken aus größeren Sturzhöhen bewusst sein. Die Benutzer sind verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten. Die Betreiber lehnen in diesem Falle bei Unfällen explizit die Haftung ab, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.
  4. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur unter direkter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, die Boulderwände in der Anlage benutzen.
    • Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im b 34 aus oder können hier herunter geladen werden.
    • Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen Leiter/Leiterinnen der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiterinnen müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer müssen beim erstmaligen Besuch des b34 die Einverständniserklärung für Minderjährige vollständig ausgefüllt an der Kasse abgeben. Die Namen der Gruppenmitglieder müssen auf der Rückseite einer Benutzerordnung aufgelistet sein. Gruppen ab 5 Personen müssen sich vorher anmelden.
  5. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
  6. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern und brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Das b34 übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.
  7. Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen oder Ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage verboten.
  8. Besondere Vorsicht ist beim Aussteigen auf der Galerie zu wahren. Der Benutzer muss sich bewusst sein, dass diese stets den höchsten Punkt der Wand markiert. Das Begehen der Galerie sollte mit größtmöglicher Achtsamkeit erfolgen.
  9. Ein Ausstieg am Pfeiler in der Mitte der Anlage ist nicht gestattet.
  10. Die Boulderwände dürfen von oben nicht betreten werden.
  11. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen oder in Strümpfen betreten werden.
  12. Tritte, Griffe und Griffvolumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
  13. Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werden.
  14. Jeder Unfall bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Thekenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.
  15. Auf Garderobe und mitgebracht Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
  16. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet, bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.
  17. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
  18. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Material darf nur im b34 benutzt werden.
  19. Das Hausrecht über das b34 übt die Fa. J.B.Prinstner GmbH & Co.KG und die Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  20. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Fa. J.B. Prinstner GmbH & Co.KG dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Fa. J.B.Prinstner GmbH & Co.KG darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
  21. Der/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass die Benutzungsordnung in vollem Umfang akzeptiert wird.
  22. Der/die Benutzer(in) wurde darauf hingewiesen, dass der Boulderbereich videoüberwacht ist. Bei Veranstaltungen können Fotos/Videos gemacht und veröffentlicht werden.
  23. Der/die Benutzerin willigt mit der Angabe seiner/ihrer E-Mail Adresse ein, unseren Newsletter mit Werbung für ähnliche Waren und Dienstleistungen zu empfangen. Gegen diese Erklärung kann jederzeit kostenlos schriftlich widersprochen werden.
  24. DSGVO: Zur Erfüllung des Vertrags ist die Fa. J.B.Prinstner GmbH & Co. KG berechtigt, die personenbezogenen Daten innerhalb von Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

J. B. Prinstner GmbH & Co. KG, Mai 2018

Downloads

Die Nutzungsbedingungen können auch als pdf-Dokument herunter geladen werden.

Download Einverständniserklärung für Minderjährige ab 14 Jahre
Download Einverständniserklärung für Schulklassen, Kinderkurse und Geburtstage

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