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Nutzungsbedingungen/Downloads

Nutzungsbedingungen

Stand: März 2026

  1. Geltungsbereich und Eintritt
    Das Klettern und der Aufenthalt im Boulderbereich des b34 ist nur mit einem regulär gezahlten Eintritt gestattet. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen Preislisten.
  2. Eigenverantwortung und Sicherheitsregeln
    Die Benutzung der Anlage b34 in Beilngries erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt,
    die jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten hat:
    a) In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht übereinander geklettert werden.
    b) Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch die Benutzer, nicht restlos verhindert werden können. Jeder muss sich den Verletzungsrisiken, insbesondere aus größeren Sturzhöhen, bewusst sein.
    c) Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern ist, abgesehen vom Spotten, verboten.
    d) Die Benutzer sind verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten. Der Betreiber lehnt bei Unfällen explizit die Haftung ab, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.
    e) Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
  3. Benutzung durch Minderjährige
    a) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Boulderwände in der Anlage nur unter direkter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen.
    b) Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im b34 aus oder können hier heruntergeladen werden.
  4. Gruppenveranstaltungen
    Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen Leiter/Leiterinnen der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiterinnen müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer müssen beim erstmaligen Besuch des b34 die Einverständniserklärung für Minderjährige vollständig ausgefüllt an der Kasse abgeben. Die Namen der Gruppenmitglieder müssen auf der Rückseite einer Benutzerordnung aufgelistet sein. Gruppen ab 5 Personen müssen sich vorher anmelden.
  5. Zustand der Anlage und Griffe
    Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern und brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Das b34 übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden. Tritte, Griffe und Griffvolumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
  6. Alkohol und Drogen
    Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder Ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage verboten.
  7. Besondere Verhaltensregeln in der Halle
    a) Besondere Vorsicht ist beim Aussteigen auf der Galerie zu wahren. Der Benutzer muss sich bewusst sein, dass diese stets den höchsten Punkt der Wand markiert. Das Begehen der Galerie sollte mit größtmöglicher Achtsamkeit erfolgen.
    b) Ein Ausstieg am Pfeiler in der Mitte der Anlage ist nicht gestattet.
    c) Die Boulderwände dürfen von oben nicht betreten werden.
    d) Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen oder in Strümpfen betreten werden.
    e) Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
  8. Unfälle und Haftung für Eigentum
    a) Jeder Unfall, bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Thekenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.
    b) Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
  9. Leihmaterial
    a) Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Material darf nur im b34 benutzt werden.
    b) Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden.
    c) Bei Verlust des Leihmaterials ist dieses zum Listenpreis zu ersetzen. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
  10. Hausrecht und Verstöße
    Das Hausrecht über das b34 übt die Fa. J.B. Prinstner GmbH & Co. KG und die Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Fa. J.B. Prinstner GmbH & Co. KG dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Fa. J.B. Prinstner GmbH & Co. KG, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
  11. Allgemeine Buchungsbedingungen und Ausschluss des Widerrufsrechts
    Für die Buchung von termingebundenen Freizeitdienstleistungen (hierzu zählen insbesondere Kurse, Trainings und Kindergeburtstage gemäß den nachfolgenden Ziffern 12 und 13) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Zugang der verbindlichen Buchungsbestätigung ist der Vertrag geschlossen und die Buchung bindend. Stornierungen sind nur nach Maßgabe der nachfolgenden spezifischen Bedingungen möglich.
  12. Kurse und Trainings
    a) Buchung und Bezahlung: Nutzer haben die Möglichkeit, Kurse und Trainings über das Angebot auf www.b-34.de zu buchen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail (info@b-34.de). Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmer einen Link zum Onlineshop zur verbindlichen Buchung und Zahlung (Vorkasse per PayPal/Kreditkarte). Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung verbindlich. Abweichende Zahlungsweisen werden ggf. mitgeteilt.
    b) Leistungsumfang: Der Leistungsumfang und die spezifischen Nutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Kursbeschreibungen. Bei Minderjährigen sind diese durch die Erziehungsberechtigten zu bestätigen.
    c) Betreuung: Kursteilnehmer zwischen 5 und 8 Jahren müssen von einer Bezugsperson/Erziehungsberechtigten begleitet werden, die während der gesamten Kurszeit anwesend ist (keine aktive Teilnahme erforderlich).
    d) Durchführung und Absage durch Betreiber: Voraussetzung für die Durchführung ist in der Regel das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl. Der Betreiber ist zudem berechtigt, den Kurs aus wichtigem Grund (z.B. plötzliche Erkrankung des Trainers, Unbespielbarkeit der Halle, höhere Gewalt) abzusagen. In diesen Fällen wird ein Ersatztermin angeboten oder bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers.
    e) Stornierung durch Teilnehmer: Eine Stornierung des gebuchten Kurses muss schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren als pauschalisierter Schadensersatz:
    * Bis 14 Tage vor Kursbeginn: Kostenfreie Stornierung möglich.
    * Ab dem 13. Tag bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr werden fällig.
    * Ab dem 6. Tag vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Kursgebühr werden fällig.
    Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Versäumte Termine sind nicht nachhol- oder umbuchbar.

    Wichtige Informationen: Kinderschutz & Aufsichtspflicht
    Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht für uns an erster Stelle. Unsere Mitarbeitenden handeln verantwortungsvoll und sind für das Thema Kinderschutz sensibilisiert.
    Eine durchgehende Einzelbetreuung oder lückenlose Aufsicht ist im Rahmen der Kurse jedoch nicht möglich. In einzelnen Bereichen (z. B. Boulderhalle, Aufenthaltsraum, Sanitärbereiche) können sich Kinder zeitweise ohne direkte Aufsicht aufhalten.
    * In Toiletten- und Umkleideräumen erfolgt keine Begleitung durch das Betreuungspersonal. Kinder nutzen diese Bereiche selbstständig.
    * Die Boulderanlage ist in zwei Hallenabschnitte unterteilt. Kinder können sich je nach Gruppeneinteilung in unterschiedlichen Bereichen aufhalten.
    * Die Aufsichtspflicht gilt während der Kurszeit im pädagogisch und organisatorisch zumutbaren Rahmen. Vor Kursbeginn und nach Kursende liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten oder Abholpersonen.
  13. Kindergeburtstage
    a) Buchung und Verbindlichkeit: Anfragen für Kindergeburtstage können individuell, auch für Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten, gestellt werden (z.B. per E-Mail an info@b-34.de). Die Buchung wird für beide Seiten verbindlich, sobald der Kunde die schriftliche Buchungsbestätigung des Betreibers (in der Regel per E-Mail) erhalten hat, welche den Registrierungslink für die Teilnehmer enthält.
    b) Preise und Leistungen: Der Pauschalpreis beinhaltet den Eintritt, die notwendige Boulderausrüstung (Schuhe) sowie die Betreuung durch eine/n Trainer/in für eine Gruppe von bis zu 8 Kindern: 175,00 €. Für jedes weitere Kind über die Anzahl von 8 hinaus wird – unabhängig vom Veranstaltungsdatum – ein zusätzlicher Betrag von 15,00 € pro Kind berechnet.
    c) Verpflegung: Das Mitbringen von eigenem Kuchen (Speisen) ist gestattet. Getränke sind ausschließlich über das Angebot der Boulderhalle zu beziehen; das Mitbringen eigener Getränke ist nicht gestattet.
    d) Ausrüstung und Kleidung: Die Teilnehmer sollten saubere Hallen- oder Turnschuhe mitbringen für den Fall, dass die vor Ort verfügbaren Boulderschuhe (insb. bei kleinen Größen ab 26/27) nicht passen. Zum Schutz vor Schürfwunden wird das Tragen von langer Sportkleidung dringend empfohlen.
    e) Stornierung durch den Kunden: Eine Stornierung des gebuchten Kindergeburtstags muss schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren bezogen auf den Gesamtpauschalpreis als pauschalisierter Schadensersatz:
    * Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: Kostenfreie Stornierung möglich.
    * Ab dem 29. Tag bis 14 Tage vor dem Termin: 50% des Preises werden fällig.
    * Ab dem 13. Tag vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100% des Preises werden fällig.
    Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
    f) Absage durch den Betreiber: Der Betreiber ist berechtigt, den Kindergeburtstag aus wichtigem Grund (z. B. plötzliche Erkrankung des Trainers, Unbespielbarkeit der Halle, höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers.
  14. Film- und Fotoaufnahmen / Videoüberwachung
    a) Der/die Benutzer(in) wurde darauf hingewiesen, dass der Boulderbereich videoüberwacht ist.
    b) Der Betreiber weist darauf hin, dass in der Boulderhalle im laufenden Betrieb sowie insbesondere bei Veranstaltungen (z. B. Wettkämpfen, Kursen, Events) Foto-, Ton- und Filmaufnahmen erstellt werden können.
    c) Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation des Hallenbetriebs und der Veranstaltungen sowie eigenen Werbezwecken des Betreibers (z. B. zur Veröffentlichung auf der Website, in Social-Media-Kanälen wie Instagram/Facebook, in Flyern, Broschüren oder Presseberichten).
    d) Der Betreiber ist berechtigt, diese Aufnahmen für die genannten Zwecke räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen, die das Geschehen in der Halle allgemein abbilden (z. B. Übersichtsaufnahmen, Stimmungsbilder von Wettkämpfen, Publikum) und bei denen die Anwesenheit einzelner Personen eher beiläufig ist.
    e) Für Aufnahmen, bei denen der Fokus gezielt auf einzelnen Personen liegt (z. B. Porträtaufnahmen beim Bouldern, Siegerehrungen, gezielte Interviews), wird der Betreiber vorab eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person (bei Minderjährigen: der Erziehungsberechtigten) einholen.
    f) Den abgebildeten Personen steht für die Nutzung der Aufnahmen kein Anspruch auf Vergütung zu.
    g) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen (berechtigtes Interesse vs. Einwilligung) und Ihren Widerspruchsrechten, finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung.
  15. Datenschutz und Schlussbestimmungen
    a) Datenschutz (DSGVO): Zur Erfüllung des Vertrags ist die Fa. J.B. Prinstner GmbH & Co. KG berechtigt, die personenbezogenen Daten innerhalb von Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
    b) Newsletter: Der/die Benutzerin willigt mit der Angabe seiner/ihrer E-Mail-Adresse ein, unseren Newsletter mit Werbung für ähnliche Waren und Dienstleistungen zu empfangen. Gegen diese Erklärung kann jederzeit kostenlos schriftlich widersprochen werden.
    c) Anerkennung: Der/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift (bzw. durch Akzeptieren bei der Online-Buchung), dass die Benutzungsordnung in vollem Umfang akzeptiert wird.
    d) Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Benutzungsbedingungen rechtsunwirksam sein, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Regelungen im Übrigen.


J. B. Prinstner GmbH & Co. KG, Stand: März 2026

Downloads

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Download Einverständniserklärung für Minderjährige ab 14 Jahre
Download Einverständniserklärung für Schulklassen, Kinderkurse und Geburtstage

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